Christoph Graschberger, der Bräu zu Bad Reichenhall
Kultur

Verbraucherschutz in der Alpenstadt – seit 1493!

Christoph Graschberger, der Bräu zu Bad Reichenhall
Christoph Graschberger, der Bräu zu Bad Reichenhall

Den meisten Bierconnoisseuren dürfte das „Bayerische Reinheitsgebot“ von 1516 ein Begriff sein, spätestens seit seinem 500. Jubiläum im Jahre 2016, das die Brauereien im Freistaat ausgiebig für Werbezwecke nutzten. Wer sich nur noch vage erinnert: Beim Bayerischen Reinheitsgebot handelt es sich um eine Landesverordnung, die Standards zum Bierbrauen vorschreibt und die Zutaten auf Wasser, Malz und Hopfen beschränkt. Zu mittelalterlichen Zeiten waren auch schon berauschende Gewächse wie Stechapfel und Schlafmohn in die Kessel gewandert, weswegen eine Regulierung notwendig wurde.

Für Kontroversen sorgt dabei schon seit Längerem, dass im Reinheitsgebot etablierte Ingredienzien wie Hefe oder sogar Weizen nicht erwähnt werden. Wie kann es sein, dass das bayerischste aller Getränke, das Weizenbier, nicht dem Reinheitsgebot entsprechen soll, da eben Weizen enthalten ist? Und konnte man damals überhaupt brauen ohne die Zugabe von Hefe bzw. Germ?

Dieses Rätsel hat Dr. Johannes Lang, Stadtarchivar in Bad Reichenhall, nun gelöst.
Die Ergebnisse seiner umfangreichen Recherchen präsentierte er am 7. Februar im Bürgerbräu vor vollem Haus. Anlass der Veranstaltung war das Jubiläum von „525 Jahren Reichenhaller Reinheitsgebot“ – die Reichenhaller hatten, ebenso wie die Landshuter, bereits 1493 ihr eigenes Reinheitsgebot auf den Weg gebracht, das wesentlich detailliertere Anleitungen und eine breitere Palette an Zutaten enthielt.

Nun zu des Rätsels Lösung:
Dr. Lang war bei seinen Nachforschungen zum Reichenhaller Reinheitsgebot im Hauptstaatsarchiv München auf einen Übersetzungs- bzw. „Lesefehler“ im Bayerischen Reinheitsgebot gestoßen.
Der betreffende Satz lautet:

„Wir ordnen, setzen und wöllen (…) das füran allenthalben in den Fürstennthumb Bayern (…), da deßhalb hiervor kainn sonndere ordnung ist …“

Bisher hatte man sich bei der Deutung des letzten Nebensatzes auf die Übersetzung in der Dissertation von Karin Hackel-Stehr aus den 1980er Jahren verlassen:

„…weil es bisher keine solche Ordnung gibt“

Lang zufolge müsste es jedoch als „dort, wo es bisher keine solche Ordnung gibt“ gedeutet werden.

Diese Erkenntnis korrigiert die Perspektive auf das Bayerische Reinheitsgebot: Es sollte dort als Mindeststandard gelten, wo es noch keine Verordnung gab bzw. als Ergänzung zu bestehenden und älteren städtischen Vorschriften, wie man sie bereits in Landshut, Bamberg oder eben in Reichenhall hatte. Im Reichenhaller Reinheitsgebot wurde nicht auf das verwendete Getreide eingegangen, da es darin hauptsächlich um die giftigen Stoffe ging, die nicht benutzt werden sollten. Getreidesorten wie Weizen oder Gerste wurden je nach Verfügbarkeit eingesetzt. Die Gerste, die die Bayerische Verordnung erwähnt, ist somit nicht das einzige Mittel, das verwendet werden darf, sondern ist nur ergänzend zu sehen, da die Verordnungen der Städte über denen des Landes lagen.
Ebenso wurde Hefe bzw. Germ nicht explizit erwähnt, da diese selbstverständlich zum Handwerkszeug des Brauers gehörte. Dass Hefe verwendet wurde, ist übrigens in einem Teil des Reichenhaller Reinheitsgebots belegt, der sich auf eine Abgabe, das sogenannte „Ungeld“ bezieht: Die Menge an Germ am Fassboden durfte von der zu versteuerten Gesamtmenge abgezogen werden.

Für seinen Vortrag erhielt Lang rauschenden Applaus. Christoph Graschberger, Geschäftsführer des Bürgerbräu, überreichte ihm als Anerkennung eine Auswahl der eigenen Jahrgangsbiere. Der Bürgerbräu ist übrigens die einzige Brauerei, die es in der Alpenstadt bis in die Gegenwart geschafft hat. Die Brauereien zur Entstehungszeit des Reichenhaller Reinheitsgebots waren Kaltnerbräu, Weißbierbräu, Puchnerbräu, Bauernbräu und Fischerbräu. Letzterer dürfte manchen durch die Fischerbräuwiese zwischen Krankenhaus und Neuer Saline geläufig sein. Diese hohe Zahl an Brauereien war notwendig, da es zur damaligen Zeit weniger riskant war Bier zu trinken als Wasser. Wasser war häufig verunreinigt, wogegen Bier mindestens einmal aufgekocht wird. Heutzutage lässt sich das mineralreiche Bad Reichenhaller Wasser übrigens bedenkenlos trinken – sowohl aus dem Wasserhahn als auch aus der Flasche.

In diesem Sinne – zum Wohl!

Quelle: Passauer Neue Presse, Artikel vom 3. und 10. Februar 2018

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